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Sind Spaziergänger am Wiesensee durch Golfbälle gefährdet? 

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Stahlhofen am Wiesensee - Der Golfplatz am Wiesensee wird rege genutzt. Nicht nur dass die 850 Mitglieder des Golf Clubs Wiesensee dort trainieren, auch Gäste sind willkommen. Pro Jahr werden etwa 50 bis 60 interne Turniere pro Jahr und circa 40 bis 50 Firmenturniere auf dem 18-Loch-Meisterschaftsplatz ausgetragen. Geht von den fliegenden Bällen eine Gefahr für die Sportler oder die Spaziergänger am Wiesensee aus? Im Frühjahr ereignete sich dort ein Vorfall, der die Frage nach den  Sicherheitsstandards auf Golfplätzen weckt: Zwei Spaziergängerinnen befanden sich in etwa 100 bis 150 Meter Entfernung von den Abschlagplätzen der Driving Range. Urplötzlich sausten an ihren Köpfen zwei Golfbälle vorbei. „Unseres Erachtens ist das gespannte Netz an der Driving Range weder hoch noch lang genug, um solche Irrflieger abzufangen. Was gedenken Sie zu tun, damit diese lebensbedrohenden Situationen sich nicht wiederholen und jemand ernsthaft zu Schaden oder gar ums Leben kommt?", wandten sich die Betroffenen daraufhin an Peter Wenzel, Direktor vom Hotel & Sporting Club Wiesensee. Bei einem Pressegespräch erläuterte Wenzel gemeinsam mit Herbert Dreise  (Geschäftsführer  stb Paul Hahn, Gesellschaft für Arbeits- und Umweltschutz), welche Sicherheitsstandards  es gibt.  An allen neuralgischen Punkten, wo ein Ball möglicherweise einen Weg kreuzen könnte, sind sechs Meter hohe Fangzäune aufgestellt. Zweitens sind die Abschlagboxen so ausgerichtet, dass bei ordnungsgemäßen Schlägen keine Gefahr für eine andere Person ausgeht. Für den Bau von Sicherheitszäunen auf einem Golfplatz gibt es jedoch keine allgemeinen Regeln. Positionen und Höhe der Fangzäune sind  vom Einzelfall abhängig, da jeder Golfplatz sehr individuell gestaltet ist. Das teilte Alexander Klose (Jurist des DGV) auf Anfrage von Catherine Bouchon, Pressesprecherin der  Linder Hotel AG, mit. „Laut DGV gibt es kein bekanntes Urteil in Bezug auf die Absicherung von Wanderwegen durch einen Zaun von einer bestimmen Höhe, während zum Thema Fußball eine Vielzahl von  Urteilen bekannt sind", erklärt Bouchon.  Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht sollte der Golfplatz regelmäßig durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Dies erfolgt bei Lindner sowohl durch einen Sachverständigen der Berufsgenossenschaft als auch durch einen unabhängigen Gutachter für Sicherheit. Grundregel beim Golfen ist, dass man aufeinander hört, die Etikette einhält. Schon die Jüngsten (Drei- bis Vierjährige) werden damit vertraut gemacht. In erster Linie, das betont Wenzel, sind es also die Sportler selbst, die für Sicherheit zu sorgen haben: "Wer auf unserer Anlage golfen möchte, muss Mitglied im Deutschen Golf Verband (DGV) sein. Diese Mitgliedschaft hat man automatisch, wenn man einem Golfclub beitritt. Voraussetzung dafür ist, dass man einen Golfkurs absolviert, eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt und somit die Platzreife hat. Wer noch dafür trainiert, darf das nur in Begleitung eines Trainers. Alle anderen kommen nicht auf den Platz", erläutert Wenzel. Verbunden mit der Platzreife ist die Anerkennung allgemeiner Regeln. Wenzel dazu: „Wir weisen unsere Mitglieder und Gäste auf das regelgerechte Verhalten in der Benutzung der Driving Range hin und überprüfen dies durch unsere Mitarbeiter. Bei groben Verstößen gegen diese Regeln sprechen wir einen Platzverweis aus." Würden die allgemeinen Regeln eingehalten, sei sowohl die Sicherheit der Golfer als auch der Mitarbeiter und der Spaziergänger gewährleistet, ist Wenzel überzeugt. Dennoch: Eine 100prozentige Sicherheit gibt es nicht, „Die Unfälle, die hier passieren, sind menschengemacht", sagt Dreise. Er ist sich andererseits sicher: „Den Spaziergängern würde es auch nicht gefallen, wenn überall 20 Meter hohe Auffangzäune stünden, der ganze Platz umzäunt wäre."  Von unserer Reporterin Angela Baumeier

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