Westerwaldkreis. Das unberechtigte Aufstellen von Lebendfallen kann hohe Strafen nach sich ziehen: Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren können die Folgen sein.
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Westerwaldkreis. Das unberechtigte Aufstellen von Lebendfallen kann hohe Strafen nach sich ziehen: Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren können die Folgen sein.