Westerburg - Eine Liaison mit einer Prostituierten kommt einen 58-jährigen Kraftfahrer teuer zu stehen. Nicht nur, dass sein bester Freund mit ihr durchbrannte, nach dem Ende der Beziehung stehen nunmehr Ansprüche der Ex von 80.000 Euro im Raum.
Von unserem Redakteur Michael WenzelWeil gemeinsame geschäftliche Beziehungen den Trucker offenbar in den finanziellen Ruin manövrierten, bombardierte er die Verflossene mit Anrufen, E-Mails und SMS-Mitteilungen, obwohl ein Kontaktverbot bestand. „So geht das nicht", urteilte ein Strafgericht in Westerburg und verhängte eine einjährige Bewährungsstrafe gegen den Brummifahrer. Zudem muss er auch noch 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Es begann – wie so oft in solchen Fällen – mit Schmetterlingen im Bauch. Gemeinsam mit der Prostituierten wollte sich der Kraftfahrer eine neue Zukunft aufbauen. Beide eröffneten ein Bistro, planten ein gemeinsames Hotel. Doch mit einem Male war es vorbei mit dem Liebesgeflüster. „Sie brannte mit meinem besten Freund durch", sagt er. „Er hat mich bedroht und beleidigt", kontert sie. In der Folge entwickelte sich ein Rosenkrieg, der auch künftig noch die Gerichte beschäftigen wird.
Mehr als 70 Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz warf die Staatsanwaltschaft dem Kraftfahrer vor und sechs Fälle von Beleidigung. Nach anfänglichem Zögern gestand er sie alle. Das Kontaktverbot, das das Amtsgericht Westerburg verfügte, hatte den 21-fach vorbestraften Trucker nicht im Geringsten gekümmert. „Sie hatte mich an den Rand des Ruins gebracht. Ich musste einige Dinge klarstellen", rechtfertigte sich der 58-Jährige. Von Regeln könne dabei gar keine Rede gewesen sein, konterte die Verflossene.
Er habe sie beleidigt und bedroht, sie leide seitdem unter Angst- und Panikattacken und traue sich kaum noch aus dem Haus. Warum sie denn freiwillig zur Verhandlung gekommen sei, wo sie doch nicht vorgeladen war? Sie hätte sich das Ganze doch ersparen können, wollte Richter Hans Helmut Strüder wissen.
„Um mit der Angelegenheit ein für alle Mal Schluss zu machen", erklärte die Prostituierte, die auch während der Beziehung mit dem Brummifahrer weiter ihrem Job nachging. Richter Strüder folgte im Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Lediglich bei der Höhe der Auflage gingen die Vorstellungen auseinander. Anklagevertreterin Petra Maria Baldus hatte auf eine Geldauflage von 3000 Euro plädiert, Richter Hans Helmut Strüder verdonnerte den Kraftfahrer schließlich zur Zahlung von 2000 Euro, die er an eine gemeinnützige Einrichtung entrichten muss.
„Der Angeklagte spielt hier den Moralapostel. Er hätte jedoch wissen müssen, was geschehen kann, wenn er sich mit einer Prostituierten einlässt", sagt Richter Strüder in der Urteilsbegründung. „Auch wenn der Angeklagte eine gewisse Einsicht zeigte, konnte sie durch seine Verbitterung jedoch nicht richtig zur Geltung kommen."