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Missbrauch kann nicht bewiesen werden

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Montabaur - Mit einem Freispruch endete die Verhandlung des Schöffengerichts am Amtsgericht Montabaur.

Von unserer Reporterin Angela Baumeier

Des sexuellen Missbrauchs an einer damals 14-Jährigen angeklagt war ein heute 32-jähriger türkischer Staatsangehöriger, der im Westerwald lebt. Im Sommer 2006 soll der Mann bei Freunden übernachtet haben. Aufgrund von Rückenproblemen habe er – so die Anklage – den Wunsch geäußert, nicht wie üblich auf dem Sofa, sondern im Bett des Mädchens nächtigen zu dürfen, die daraufhin ihre Nachtstätte auf dem Sofa einnahm.

Als es schlief, soll der Angeklagte das Kind genommen und in ihr Bett getragen haben, es dort über und unter der Kleidung gestreichelt und schließlich vergewaltigt haben. Als das sich vergeblich wehrende Mädchen Schmerzen erlitt und weinte, so fuhr der Staatsanwalt in seiner Anklage fort, habe der Mann ein Kissen auf ihr Gesicht gedrückt, aber noch so, dass die 14-Jährige atmen konnte.

Im Namen seines Mandaten verlas der Pflichtverteidiger folgende Erklärung: „Die Anklage trifft nicht zu. Die Vorfälle hat es nicht gegeben." Weitere Fragen würden von dem Angeklagten, der von dem Verfahren seit drei Jahren belastet werde, nicht beantwortet.

„Wir haben eine schwierige Situation", erläuterte Richter Reiner Rühmann zum bisherigen Prozessverlauf, „das Verfahren ist seit 2011 anhängig. Die Vorfälle wurden mit einem zeitlichen Abstand von der Zeugin angezeigt (2009). Schon bei der Verhandlung im Juni 2011 stand die Zeugin nicht für eine Aussage zur Verfügung, weil sie verhandlungsunfähig war."

Ein medizinisches Gutachten bestätigte auch die aktuelle Verhandlungsunfähigkeit. Die junge Frau, die inzwischen verheiratet und Mutter ist, leidet noch immer an Albträumen, Panikattacken, Angstzuständen und unter Kontrollzwängen.

Wie der Richter betonte, habe die Zeugin offensichtlich ein traumatisches Erlebnis gehabt. „Wir wissen aber nicht den Grund und ob das durch sexuelle Übergriffe hervorgerufen wurde." Mit einer Vernehmungsfähigkeit von ihr sei dauerhaft nicht zu rechnen, und ohne Zeugin sei das Verfahren nicht zu führen.

Deshalb regte er an, das Verfahren nun zu beenden. Dem schlossen sich die Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger sowie der Pflichtverteidiger an.

Bevor der Freispruch verkündet wurde, betonte der Angeklagte nochmals: „Ich bestreite die Vorwürfe, ich habe nichts gemacht". Gemeinsam mit seiner Ehefrau verließ er daraufhin freien Fußes das Gerichtsgebäude.


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