Westerwald. Was Krankenhäuser bisher nur bedingt leisten dürfen, könnte ab Sommer 2015 per Versorgungsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) eine präzise rechtliche Grundlage bekommen: Demnach hat das Bundeskabinett im vergangenen Dezember beschlossen, dass es künftig den Krankenhäusern möglich sein soll, Arzneimittel in kleinsten Packungsgrößen sowie Heilmittel und häusliche Krankenpflege für sieben Tage zu verordnen.
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