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Trinkwasser im Westerwaldkreis vergleichsweise günstig

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Westerwaldkreis - Trinkwasser ist ein teure(re)s Gut: 1,42 Euro muss ein Haushalt im Kreis durchschnittlich für einen Kubikmeter Trinkwasser zahlen. Das sind rund 6 Prozent mehr als 2012 und 14,5 Prozent mehr als im Jahr 2005 (1,24 Euro). Das geht aus einer Befragung des Statistischen Landesamtes für ganz Rheinland-Pfalz hervor.

Von unserem Chefreporter Markus Kratzer

Neben diesem Entgelt zahlt jeder Westerwälder Haushalt im Schnitt noch 73,61 Euro an verbrauchsunabhängigen Grundgebühren im Jahr (siehe Erklärstück) und damit 37 Prozent oder 19,90 Euro mehr als vor acht Jahren. Nach einer Modellrechnung der Statistiker in Bad Ems ergibt sich somit für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 80 Kubikmetern Trinkwasser für das laufende Jahr eine Belastung von 187,21 Euro. Im Jahr 2005 waren die Ausgaben noch um 22,4 Prozent niedriger. Zum Vergleich: Der Verbraucherpreisindex ist in Rheinland-Pfalz in diesem Zeitraum um 13 Prozent gestiegen.

Doch obwohl die Preise gestiegen sind, kommt der Westerwaldkreis gemessen an den Landeszahlen noch vergleichsweise günstig weg. Denn der rheinland-pfälzische Haushalt zahlt im Durchschnitt 1,70 Euro für einen Kubikmeter Wasser, 77,42 Euro jährlich an Grundgebühr und demzufolge bei 80 Kubikmetern Jahresverbrauch rund 213 Euro.

Blickt man in die zehn Verbandsgemeinden im Kreis, zeigen sich deutliche Unterschiede in der Abgabenpolitik. Legt man auch hier die 80 Kubikmeter im Jahr zugrunde und addiert die Grundgebühr, kann der Verbandsgemeinde Bad Marienberg in punkto Tiefpreis kaum jemand das (Trink-) Wasser reichen. 157,20 Euro zahlt hier der Durchschnittshaushalt, mit 159,20 Euro liegt die Verbandsgemeinde Hachenburg aber nur knapp darüber. Während die Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach (160,80 Euro), Montabaur und Höhr-Grenzhausen (jeweils 165,60 Euro) sowie Rennerod (170,25 Euro) noch unter dem Kreisdurchschnitt liegen, werden Haushalte in den Verbandsgemeinden Wirges (193 Euro), Selters (196,68 Euro) und Wallmerod (236 Euro) vergleichsweise stärker belastet. Am teuersten ist das Trinkwasser nach dieser Statistik für Haushalte in der VG Westerburg: Hier werden im Schnitt jährlich 278,40 Euro fällig.

Westerburg bildet auch in den beiden Einzelstatistiken das Schlusslicht. 1,78 Euro beträgt hier der Preis für einen Kubikmeter Wasser, zudem kommen 136 Euro an jährlicher Grundgebühr hinzu. Während der Kubikmeterpreis in der Verbandsgemeinde Montabaur mit 1,17 Euro am niedrigsten liegt, zahlen Haushalte in Bad Marienberg mit 42 Euro die geringste Grundgebühr in zwölf Monaten.

Noch deutlicher fallen die Unterschiede aus, betrachtet man alle rheinland-pfälzischen Landkreise. Am teuersten ist das Trinkwasser nach Angaben der Statistiker im Landkreis Birkenfeld mit 330 Euro, am günstigsten im Landkreis Germersheim mit einem durchschnittlichen Jahresentgelt von 146 Euro. In den Westerwälder Nachbarkreisen werden die Haushalte allesamt im Schnitt stärker zur Kasse gebeten. So liegt der Wert im Landkreis Mayen-Koblenz bei 193,78 Euro, gefolgt von Altenkirchen (232,73 Euro), Neuwied (234,74 Euro) und dem Rhein-Lahn-Kreis (248,84 Euro). Bei den kreisfreien Städten bewegt sich der Preis in einer Spanne von 149 Euro (Speyer) bis 258 Euro (Mainz). Hier liegt die Stadt Koblenz mit 189 Euro auf dem Niveau des Westerwaldkreises.

Bei den Fixkosten, die der Modellhaushalt zu tragen hat, ergeben sich auch deutliche regionale Unterschiede. So können nur die Einwohner der kreisfreien Städte Landau, Speyer und Zweibrücken über 75 Prozent der Kosten durch den Verbrauch beeinflussen. Demgegenüber sind in den Landkreisen Altenkirchen, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück und Südwestpfalz sowie in der Landeshauptstadt Mainz weniger als 60 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig. Im Westerwaldkreis beträgt dieser Wert rund 60,7 Prozent, landesweit ist er in den vergangenen acht Jahren von 67,7 Prozent auf 63,7 Prozent gesunken.

  • Was die Zahlen aussagen: Die Ergebnisse zu den Trinkwasserpreisen in Rheinland-Pfalz beruhen auf einer Befragung bei Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und anderen Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung beziehungsweise bei den zuständigen Gemeinden. Seit 2007 wird diese Erhebung alle drei Jahre durchgeführt. Erfragt wurden auch bei dieser dritten Runde die Preise im Erhebungsjahr (Stichtag 1. Januar) sowie in den beiden Vorjahren. Angegeben sind jeweils Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer). Das verbrauchsunabhängige Entgelt entspricht einer Grundgebühr, die entweder als Pauschalsatz festgelegt oder aus anderen Bestimmungsgrößen (etwa Grundstücksgrößen) abgeleitet wird. Bei mehreren Versorgern je Verwaltungsbezirk handelt es sich um gewichtete Mittelwerte. 

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