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Wirt vergewaltigt Aushilfe: Drei Jahre Haft

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Westerwaldkreis - Weil er seine damalige Aushilfe (20) vergewaltigt hat, muss der ehemalige Betreiber einer Dorfkneipe in der Verbandsgemeinde Montabaur (28) drei Jahre ins Gefängnis.

Von unserem Redakteur Andreas Jöckel

Damit ging das Schöffengericht am Amtsgericht Montabaur unter dem Vorsitz von Richter Ingo Buss sogar über die Anträge der Staatsanwaltschaft und des Vertreters der Nebenklägerin hinaus, die zwei Jahre und 10 Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatten. Der Grund: Der angeklagte türkische Staatsangehörige zeigte bei seinem späten Geständnis keine Reue.

Nach Überzeugung des Gerichts hat sich die Tat am 27. Oktober 2012 wie folgt abgespielt: Der Angeklagte und seine damals schwangere Ehefrau haben einen leichten Autounfall, weshalb die Frau zur Beobachtung in ein Krankenhaus in Limburg gebracht wird. Unter dem Vorwand, er brauche eventuell ihre Hilfe, um ihn nach Limburg zu fahren, falls mit Ehefrau oder Kind etwas sei, überredet er seine Aushilfskraft, im Schlafzimmer der Wohnung über der Gaststätte zu übernachten. Er selbst könne nicht fahren, weil er Schmerzmittel genommen habe. Statt wie vereinbart auf der Couch im wegen Renovierungsarbeiten unbeheizten Wohnzimmer zu bleiben, schreibt er der jungen Frau zunächst eine SMS: "Kalt." Sie antwortet: "Pech." Er schreibt: "Ich komme." Sie entgegnet: "Nein." Er schreibt: "Idiot." Daraufhin geht er ins Schlafzimmer.

Obwohl das Opfer ihn bittet, sie in Ruhe schlafen zu lassen, vergewaltigt er die junge Frau schließlich. Wegen seiner körperlichen Überlegenheit kann sie nicht verhindern, dass er sie auszieht, an den Schultern aufs Bett drückt, ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzieht und auf ihren Körper ejakuliert. Das Opfer wischt sich mit einer Sporthose des Angeklagten ab, zieht sich an und fragt: "Kann ich jetzt nach Hause gehen?" Der Gewalttäter antwortet mit "Ja". Dann soll er sie schließlich selbst noch zu ihrer in der Nähe wohnenden Mutter gefahren haben.

Der Tathergang wird vom Opfer vor Gericht in nicht öffentlicher Aussage in allen Einzelheiten beschrieben. DNA-Gutachten der Forensik des Landeskriminalamtes sowie Handyprotokolle bestätigen die Angaben des Opfers. Erst in dieser Phase der Beweisaufnahme gesteht der Angeklagte und räumt über seinen Anwalt ein, dass der Geschlechtsverkehr nicht "uneingeschränkt einvernehmlich" gewesen sei, das Opfer sich aber "nicht so doll" gewehrt habe. Lediglich ein gewisser "Anfangswiderstand" sei gebrochen worden.

Das späte Geständnis beeindruckte den Staatsanwalt wenig: "Heute Morgen hätte ich mich noch auf zwei Jahre Haft eingelassen, die zur Bewährung ausgesetzt werden." Doch so sei weder dem Opfer die peinliche Aussage über seine Intimsphäre erspart geblieben noch sei wirkliche Reue beim Angeklagten erkennbar.

Weitere Zeugenaussagen ließen den Angeklagten in keinem guten Licht erscheinen: Eine 20-Jährige schilderte, wie am Boden zerstört und verängstigt ihre Freundin am Tag nach der Tat war, bevor sie das Opfer überzeugen konnte, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Unter anderem soll er gedroht haben, sie umzubringen, falls etwas herauskomme. Eine 22-jährige Bekannte des Angeklagten schilderte, dass er auch bei ihr bereits mehrfach zudringlich geworden sei.

Richter Buss bezeichnete die Tat in der Urteilsbegründung als "lupenreine Vergewaltigung". Dabei sei der Täter planmäßig vorgegangen und habe das Vertrauen des Opfers ausgenutzt.


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