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Prügelvideo: Prozess gegen Polizeiopfer vertagt

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Westerburg - Der Prozess gegen den Mann, der bei seiner Festnahme in Westerburg am 22. Mai vergangenen Jahres von Polizisten geschlagen und getreten wurde, hat am Mittwoch begonnen.

Von unserem Redakteur Andreas Jöckel

Er muss sich vor dem Amtsgericht Westerburg wegen Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Doch der erste Prozesstag war vorbei, noch bevor die Anklageschrift verlesen werden konnte. Die Verteidigerin des 27-Jährigen stellte einen Befangenheitsantrag gegen Richter Helmut Strüder.

Schockierende Aufnahmen hatte ein Handyvideo gezeigt, das unserer Zeitung im Juni 2013 zugespielt worden war: Polizisten treten auf einen festgenommenen Mann ein, bevor sie ihn abführen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Koblenz sowohl zwei Polizisten (58 und 40 Jahre) wegen Körperverletzung im Amt als auch das Opfer wegen mehrerer Vergehen angeklagt. Die Fälle werden getrennt verhandelt. Der Prozess gegen die Polizeibeamten beginnt am Dienstag, 15. April.

Vor dem Gewaltakt, der auf dem Video zu sehen ist, soll der 27-Jährige, der zurzeit in einem hessischen Gefängnis eine Haftstrafe wegen Diebstahlsdelikten verbüßt, die Polizisten geschlagen, getreten, gekratzt, bespuckt und beleidigt haben.

Der Medienrummel beim Prozessbeginn gegen ihn hält sich in Grenzen, doch der Zuschauerraum mit nur wenigen Dutzend Plätzen ist voll besetzt. Der Angeklagte wird in Handschellen vorgeführt und am Tisch angekettet. Mehrere Justizbeamte bewachen den Saal. Anwältin Marion Faust aus Höhr-Grenzhausen, die den jungen Mann verteidigt, hält diese Vorgehensweise für übertrieben. Nach mehreren Sitzungsunterbrechungen, während derer sie sich mit ihrem Mandanten berät und schriftliche Anträge verfasst, bittet sie Richter Helmut Strüder, dass ihrem völlig friedlich wirkenden Mandanten die Fesseln abgenommen werden. Außerdem wäre es ihr lieber, wenn er in Augenhöhe neben ihr sitzen könnte, damit sie sich nicht zu ihm auf die Anklagebank herunterbeugen muss.

Beide Anträge lehnt der Strafrichter ab. Er beruft sich darauf, dass laut Anweisung des Oberlandesgerichts die etwas erhöhten Plätze im Gerichtssaal den Organen der Rechtspflege vorbehalten seien. Die Fesselung des Angeklagten sei aufgrund dessen "strafrechtlicher Karriere" durchaus gerechtfertigt.

Aufgrund dieser Vorgehensweise äußerte Anwältin Faust den Verdacht, dass Strüder das Verfahren parteiisch angehe. Denn ihr Mandant habe bislang keine Vorstrafen im Bereich von Gewalt- oder Körperverletzungsdelikten. Gehe man auch im aktuellen Verfahren von der Unschuldsvermutung aus, sei die Fesselung völlig überzogen. Faust stellte deshalb einen Befangenheitsantrag gegen Strüder, über den nun andere Richter am Amtsgericht Westerburg befinden müssen, bevor die Verhandlung fortgesetzt wird.

Zwar kam Staatsanwältin Gertraud Harnischmacher nicht dazu, die Anklageschrift zu verlesen. Doch dürfte diese den Ermittlungen des vergangenen Jahres entsprechen. Demnach soll der Angeklagte auf die Beamten losgegangen sein, als sie ihn nach dem Diebstahl von Alkohol in einem Supermarkt festgenommen hatten, und auch nach dem Einsatz von Pfefferspray nicht nachgegeben haben. Das Handyvideo setzt erst ein, als der Mann schon mit auf dem Rücken gefesselten Händen am Boden sitzt.

  • Befangenheitsantrag: Mit einem Ablehnungsgesuch, auch Befangenheitsantrag genannt, können Verfahrensbeteiligte die Besorgnis geltend machen, ein Richter sei in seiner Entscheidung parteiisch. Ziel des Antragstellers ist, eine faire Verhandlung zu bekommen. Ein Richter kann also sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Der abgelehnte Richter hat sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern. Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung. Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter des Amtsgerichts über das Gesuch. Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält. Da bei Befangenheitsanträgen stets Kollegen des betroffenen Richters entscheiden, halten viele Anwälte diese für wenig Erfolg versprechend.

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